E-Auto-Förderung-Rechner

Berechnen Sie die neue Kaufprämie 2026 für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Range-Extender.

Wie funktioniert die E-Auto-Förderung 2026?

Die neue Kaufprämie richtet sich an private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € und steigt für bis zu zwei minderjährige Kinder um jeweils 5.000 €.

Für reine Batterie-Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 €. Für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender beträgt sie 1.500 €. Zusätzlich gibt es 500 € pro minderjährigem Kind für maximal zwei Kinder sowie Einkommensboni von 1.000 € unter 60.000 € und weiteren 1.000 € bis 45.000 € Haushaltseinkommen.

Fördersätze im Überblick

  • Reines E-Auto: 3.000 € bis 6.000 €.
  • Plug-in-Hybrid oder Range-Extender: 1.500 € bis 4.500 €.
  • Kinderbonus: 500 € je minderjährigem Kind, maximal zwei Kinder.
  • Einkommensbonus: +1.000 € bis 60.000 €, zusätzlich +1.000 € bis 45.000 €.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden erstmals in Deutschland neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Plug-in-Hybride und Range-Extender sind nach den Eckdaten vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 förderfähig, sofern sie die CO2- oder Reichweitenanforderung erfüllen. Gebrauchte Fahrzeuge sind nach den bisherigen Eckdaten nicht enthalten.

Gilt die Förderung auch für Leasing?

Ja, die Förderung ist nach den veröffentlichten Eckdaten auch für Leasing vorgesehen. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein; dieser stellt auch den Antrag.

Wie lange muss ich das Fahrzeug behalten?

Nach den veröffentlichten Eckdaten ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung vorgesehen. Bei Leasing sollte die Vertragsgestaltung dazu passen.

Ab wann zählt die Förderung?

Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung. Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden. Der Antrag soll nach der Zulassung über das BAFA gestellt werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussichtlich werden unter anderem Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I, Einkommensnachweise und bei Kindern ein Kindergeldnachweis benötigt. Für Plug-in-Hybride kann zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung relevant sein.

Rechtliche Grundlagen und Quellen

Der Rechner basiert auf den veröffentlichten Eckdaten des Bundesumweltministeriums zur E-Auto-Förderung mit Stand 15.05.2026 sowie der ADAC-Übersicht zu den Fördertabellen. Die konkrete Förderrichtlinie und das BAFA-Antragsportal können weitere Details enthalten.

Diese Berechnung ersetzt keine verbindliche Auskunft des BAFA. Prüfen Sie vor Kauf, Leasing oder Antragstellung die aktuelle Förderrichtlinie und die Fahrzeugdaten.